VwGH: Bekämpfbarkeit eines Prüfungsauftrages gem. § 299 BAO

Nach § 299 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn sich der Spruch der Bescheides als nicht richtig erweist. § 299 Abs 1 BAO betrifft nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten. Beim Prüfungsauftrag nach § 148 BAO handelt es sich um einen Bescheid. Durch § 148 Abs 4 BAO wird zwar eine Beschwerde gegen den Prüfungsauftrag unterbunden. Ein Antrag auf Aufhebung des Prüfungsauftrages nach § 299 BAO ist aber zulässig. Über einen Antrag gemäß § 299 BAO muss daher – entgegen der Ansicht des BFG – materiell abgesprochen werden.

VwGH 25. 4. 2019, Ro 2019/13/0014

BFG: Voraussetzungen für die Befreiung von der Immobilienertragsteuer

Das im Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG normierte Mindesterfordernis eines durchgehenden Hauptwohnsitzes von fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung muss zum Zeitpunkt der Veräußerung, das ist das schuldrechtliche auf die Eigentumsübertragung ausgerichtete Rechtsgeschäft, erfüllt sein.

Auch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude begründen nicht die Anwendung der Befreiungsbestimmung der „Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden“ gemäß § 30 Abs 2 Z 2 EStG.

BFG 28. 2. 2019, RV/4100578/2015