Die Regierung will die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfacher gestalten

Bisher musste nachgewiesen werden, dass jener Raum tatsächlich zum Dienstzweck und nicht privat genutzt wird. Künftig, nämlich ab Anfang 2021, sollen 100 Euro im Monat auch abgesetzt werden können, wenn für die Tätigkeit kein anderer passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht.