Steuerfreiheit der Zuwendungen zur Bewältigung der COVID-Krisensituation

Steuerfrei sind Zuwendungen aus dem Krisenbewältigungsfonds (Zahlungen iZmd Kurzarbeit), aus dem Härtefallfonds und aus dem Corona-Krisenfonds sowie vergleichbare Zuwendungen der Länder, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen(§ 124b Z 348 EStG)

0 Kommentare

Dein Kommentar

Want to join the discussion?
Feel free to contribute!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert