AWS-Überbrückungsgarantien im Zusammenhabng mit der COVID-19 Krise
Das Austria Wirtschaftsservice weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor:
Ab sofort wird im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die bereits seit 12.3.2020 zur Verfügung stehende aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht.
Zentral sind folgende Ausweitungen:
- Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
- Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
- Keine Kreditsicherheiten erforderlich
- Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
- Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
- Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.
Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen ab sofort und
betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge. Die Ausnahme stellt
das Schnellverfahren dar, das in den nächsten Tagen verfügbar sein wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das
aws (www.aws.at, office@aws.at).