Fortbildungskosten: beruflicher Zusammenhang ist ausreichend

Das BFG (16. 4. 2020, RV/7101633/2016) hatte im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten entschieden, dass, wenn eine Fortbildung klar einer beruflichen Veranlassung zuzuschreiben ist, es für die Abzugsfähigkeit grundsätzlich keiner weiteren Prüfung des Vorliegens einer Notwendigkeit bedarf.