BMF zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen
Das BMF hat auf seiner website seine Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen (virtuellen Währungen wie etwa Bitcoins) dargetan. Die BMF-Information betrifft die ertragsteuerliche Behandlung (Kryptowährungen im Betriebsvermögen, die gewerbliche Einkünfteerzielung mit Kryptowährungen, Kryptowährungen im Privatvermögen) und die umsatzsteuerliche Behandlung (Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln zu Bitcoins und umgekehrt, Verwendung von Bitcoins für die Bezahlung von Lieferungen und sonstigen Leistungen, Mining).