VwGH: Bekämpfbarkeit eines Prüfungsauftrages gem. § 299 BAO
Nach § 299 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn sich der Spruch der Bescheides als nicht richtig erweist. § 299 Abs 1 BAO betrifft nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten. Beim Prüfungsauftrag nach § 148 BAO handelt es sich um einen Bescheid. Durch § 148 Abs 4 BAO wird zwar eine Beschwerde gegen den Prüfungsauftrag unterbunden. Ein Antrag auf Aufhebung des Prüfungsauftrages nach § 299 BAO ist aber zulässig. Über einen Antrag gemäß § 299 BAO muss daher – entgegen der Ansicht des BFG – materiell abgesprochen werden.
VwGH 25. 4. 2019, Ro 2019/13/0014
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