Fremdfinanzierung einer außergewöhnlichen Belastung
Für den Fall der Fremdfinanzierung einer außergewöhnlichen Belastung (zB Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung von Krankheitskosten) kommt es erst im Zeitpunkt (Jahr) der Darlehensrückzahlung (Kapital samt Zinsen) zu einer Steuermäßigung nach § 34 EStG, soweit die Rückzahlung das Einkommen eben dieses Jahr zwangsläufig belastet (VwGH 19. 10. 2016, Ro 2014/15/0005).