Beschwerdezinsen stehen für eine erstmalig im Rechtsmittelweg zuerkannte Steuergutschrift nicht zu

Der VwGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob aufgrund der erstmaligen Zuerkennung einer Steuergutschrift in der Rechtsmittelentscheidung des BFG Beschwerdezinsen (diese bedeuten im Wesentlichen die Verzinsung des strittigen Steueranspruchs für den Zeitraum des Rechtsmittelverfahrens) zustehen. Der VwGH teilte die Rechtsansicht des BFG und entschied, dass Beschwerdezinsen (nach § 205a BAO) nur zustehen, wenn eine Abgabenschuldigkeit entrichtet wurde und diese später im Rechtsmittelverfahren herabgesetzt wird. Für eine – wie in diesem Fall – im Rechtsmittelweg erstmals zuerkannte Steuergutschrift stehen hingegen keine Beschwerdezinsen zu, weshalb der VwGH die Revision abgewiesen hat (VwGH 31. 3. 2017, Ra 2016/13/0034).

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